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Bachmann 375050 375.050 Geräteverlängerung GST18

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Produktnummer: F0S40P68
EAN: 4016514011735
Hersteller: Bachmann
Hersteller-Nr.: 375.050
Produktinformationen "Bachmann 375050 375.050 Geräteverlängerung GST18"
Geräte-Verlängerung GST18 0,3m schwarz Seite 1: Wieland GST18/3 Stecker schwarz Seite 2: Wieland GST18/3 Buchse schwarz, Type: 92.232.0300.1
Artikelklasse: Konfektionierte Leitung für steckbare Gebäudeinstallation Halogenfrei: Nein Leiter-Nennquerschnitt: 1.5 qmm Kabeltyp: H05VV-F Gehäusefarbe: schwarz Art der Verriegelung: im Steckverbinder integriert Bemessungsstrom: 16 A Bemessungsspannung: 250 V Gesamtlänge: 300 mm Polzahl: 3 Mantel-Farbe: schwarz Kabeldurchmesser: 82 bis 83 mm Verschmutzungsgrad: 2 Mechanische Kodierung: Ja Bemessungsstoßspannung: 4 kV Schutzart (IP): IP20 Pol-Kennzeichnung: L, N, PE Farbe der Kodierung / Kontakteinsatz: schwarz Art der konfektionierten Leitung: Verbindungskabel Ausführung Seite 1: Stecker Ausführung Seite 2: Buchse Isolierteil dauertemperaturbeständig bis: 100 °C Leitung dauertemperaturbeständig bis: 70 °C

Art: Verlängerungen
Typ: Zuleitungen & Verlängerungen

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.