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Busch-Jaeger 2CKA006800A2732 6819/60-24 Präsenzmelder

99,78 €*

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Produktnummer: S115993P
EAN: 4011395217535
Hersteller: Busch-Jaeger
Hersteller-Nr.: 2CKA006800A2732
Produktinformationen "Busch-Jaeger 2CKA006800A2732 6819/60-24 Präsenzmelder"
Busch-Präsenzmelder Compact, Relais 8 Meter in studioweiß matt.

Weitere wichtige Merkmale:

• Master-Präsenzmelder mit Mischlichtmessung
• Zum helligkeits- und bewegungsabhängigen Schalten von Beleuchtungen
• Erfassungsbereich: Sitzende Personen: bis zu Ø 6,5 m, gehende Personen: bis zu Ø 8 m
• Für halb- und vollautomatischen Betrieb
• Zusätzliche Ein-/Ausschaltmöglichkeit über Tastereingang
• Mit Dauerlicht- / Dauer-Aus-Funktion (8 Std.), über intelligenten Nebenstelleneingang aktivierbar
• Mit helligkeitsunabhängigem Testbetrieb zur Auswertung des Erfassungsbereiches
• Mit Erfassungsanzeige im Testbetrieb
• Überwachungsdichte: 48 Sektoren mit 496 Schaltsegmenten
• Ausschaltverzögerung: ca. 1 Min. - 30 Min. oder Kurzzeitimpuls einstellbar
• Bedienelemente: 2 Regler zur Einstellung von Helligkeitsschaltschwelle und Nachlaufzeit
• Anzeigeelemente: LED Erfassungs- und Statusanzeige
• Nennspannung: 110 V~230 V~
• Nennleistung: 2300 W
• Ausgänge: 1 Schließer, potenzialgebunden
• Bei Einsatz in Verbindung mit einem Relais/Schütz ist ein RC-Löschglied Art.-Nr. 6899 vorzusehen
• Schutzart Gerät: IP 40
• Maße (B x H x T): 94 x 94 x 72 mm


Art: Busch-Jaeger
Typ: Präsenzmelder

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.