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Comelit 4681.4 Lautsprecher Video

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Produktnummer: D8S21P66
EAN: 8023903331332
Hersteller: Comelit
Hersteller-Nr.: 4681,4
Produktinformationen "Comelit 4681.4 Lautsprecher Video"
Lautsprechereinheit Audio-Video für 2-Draht-System SB2 mit Klemmenleiste, 1/4'' CCD-Farbvideokamera sowie LED-Beleuchtung für die Videokamera. Diese Lautsprechereinheit ist limitiert auf bis zu vier Teilnehmer. Integriertes Ausstattungsmerkmal ist die Handicap-Funktion nach DIN 18040 mit Zustandsanzeige Türruf, Gesprächsbereit, Türöffnerfunktion und Teilnehmererreichbarkeit visuell mit LED´s hinter genormten Handicap Symbolen sowie akustischer Sprachausgabe der Zustände. Sprechverbindung mit Echounterdrückung, staub- und wasserdichtem Lautsprecher, Elektret-Mikrofon und an der Frontseite einstellbarer Lautstärke des Lautsprechers. Mikroprozessor und 8 DIP-Schaltereinheit für die Adressierung der Teilnehmeradressen. Integrierte elektronische Türöffnerfunktion (3A) und zusätzliche Relaiskontakte C, NC, NO mit 10A. 33V DC-Versorgung über das entsprechende Netzgerät Art. 1209. Für den Einbau in die Module Art. 1250iKV, 1250U, 33410(M), 33411(M) und 33412(M). Abmessungen: 102x55x38mm.

Art: Lautsprecher
Typ: Comelit

Sicherheit


Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.