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EI EI650I/10 EL 650i-0L177 Rauchwarnmelder mit 10 Jahres-Lithium- Batterie (10Pack)

238,49 €*

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Produktnummer: Z6S54P41
EAN: 5099383006612
Hersteller: EI
Hersteller-Nr.: EI650I/10
Produktinformationen "EI EI650I/10 EL 650i-0L177 Rauchwarnmelder mit 10 Jahres-Lithium- Batterie (10Pack)"
i-serie-Rauchwarnmelder in Sammelverpackung (10 Stück), mit fest eingebauter Lithiumbatterie (3V), stand-alone Gerät, AudioLINK-Funktion zum Auslesen von Melderdaten, Komfort-Identifikation, Diagnosefunktion, Ereignisspeicher, 12h-Signalunterdrückung, großer Test-/Stummschaltknopf, anschwellende Testlautstärke, ohne LED-Blinken, schlafzimmertauglich, automat. Verschmutzungskompensation, Demontagesicherung, VdS-geprüft gem. DIN EN 14604, Qualitätssiegel Q gem. VdS 3131/vfdb 14-01, 5 Jahre Garantie, 10 Jahre Lebensdauer Rauchmeldung, Testknopf, i-Diagnosefunktion, i-Komfort-Identifikation, i-Ereignisspeicher, i-Stummschaltefunktion, Demontagesicherung, Selbstüberwachung, optionalVernetzung per Funk (EI650IW) o. Draht und Funk (EI650IC),Lautstärke: 85dB,3V Lithium Batterie (verbaut) Lebensdauer 10 Jahre, HxØ: 45x115mm,EN14604, vfdb 14-01, VdS 3131 weiß, Stand Alone, VE:10 Stück

Art: Ei Electronics
Typ: Rauchmelder

Sicherheit


Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.