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EVN PLD203540 LED-Netzgerät 18, 6-37, 1W 350mA MM-Kennzeichnung IP20

64,90 €*

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Produktnummer: W2S22P33
EAN: 4037293405195
Hersteller: EVN
Hersteller-Nr.: PLD203540
Produktinformationen "EVN PLD203540 LED-Netzgerät 18, 6-37, 1W 350mA MM-Kennzeichnung IP20"
Der kurzschlussfeste Sicherheitstransformator kann problemlos beim Möbelbau zum Einsatz gebracht werden, da die Kennzeichnung MM gegeben ist. Zusätzlich kann das Netzgerät ueber Phasenan- und Phasenabschnitt gedimmt werden. Der Anschluss primärseitig und sekundärseitig erfolgt durch Schraubklemmen, welche fuer Kabel von 0,75mm², - 2,5mm², geeignet sind. Technische Daten: Versorgungsspannung: 220-240V/AC, ta: -20°,C - 50°,C, tc: 80°,C, Powerfaktor 0,95.
Artikelklasse: LED-Betriebsgerät Schutzklasse: II Breite: 52 mm Ausführung: dynamisch Höhe: 24 mm Gehäuse: Kunststoffgehäuse Durchmesser: 0 mm Länge: 166 mm Geeignet für Außengebrauch: Nein Ausgangsspannung: 0 V Ausgangsleistung: 19 bis 37 W Schutzart (IP): IP20 Ausgangsstrom: 350 bis 350 mA Art der Dimmung: Phasenanschnitt/Phasenabschnitt Geeignet für Konstantstrom: Ja Geeignet für Konstantspannung: Nein Geeignet für Gleichspannung (Primärseite): Nein

Art: Netzgeräte
Typ: Betriebsgeräte

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.