FLUOLITE PACE218 EVG Feuchtraumwannenleuchte 2x18Watt IP65 60811502
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Feuchtraum-Wannenleuchte IP65, elektronisches Vorschaltgerät EVG, für Leuchtstofflampe 2xT26 (T8) 18W. Gehäuse glasfaserverstärktes Polyester, hellgrau, schwer entflammbar, mit geschäumter Polyurethandichtung (PUR). Eingebauter Geräteträger/Reflektor aus Stahlblech weiß. Wanne/Abdeckung aus Acrylglas (PMMA), außen glatt, innen geperlt. Einteilige Kunststoff-Clip-Verschlüsse. Einführung (M20) und Würgestopfen für Netzzuleitung auf beide Stirnseiten. 3-polige Anschlussklemme innenliegend stirnseitig. Zugelassen für den Einsatz in Innenbereichen oder überdachte Außenbereiche, für Decken- und Wandmontage (siehe Montageanleitung). Gehäuse glasfaserverstärktes Polyester, hellgrau, schwer entflammbar,geblasene Acrylglas-Wanne (PMMA) glasklar, außen glatt, innen geperlt, Clip-Verschlüsse, HxB: 105x140mm
Dokumente
Datenblatt
Art: | Feuchtraumwannenleuchte, Wannenleuchten |
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Ausführung: | Decke, Wand |
Besonderheit: | schwer entflammbar |
Betriebsgerät: | EVG |
Bezeichnung: | PACE218 EVG |
Breite: | 140mm |
Farbe: | hellgrau |
Fassung: | G13 |
Gehäuse: | glasfaserverstärktes Polyester |
Höhe: | 105mm |
Leuchtmittel: | 2, 18Watt, nicht enthalten |
Länge: | 680mm |
Montage: | Innenbereich, überdachter Außenbereich |
Schutzart: | IP65 |
Spektrum: | A bis G |
Typ: | Außenleuchten |
Installationshinweis gemäß § 13 NAV
Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.
Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:
Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.