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FLUOLITE PACE218 EVG Feuchtraumwannenleuchte 2x18Watt IP65 60811502

49,04 €*

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Produktnummer: 33S00P81
EAN: 4053995027916
Hersteller: FLUOLITE
Hersteller-Nr.: 60811502
Produktinformationen "FLUOLITE PACE218 EVG Feuchtraumwannenleuchte 2x18Watt IP65 60811502"

Feuchtraum-Wannenleuchte IP65, elektronisches Vorschaltgerät EVG, für Leuchtstofflampe 2xT26 (T8) 18W. Gehäuse glasfaserverstärktes Polyester, hellgrau, schwer entflammbar, mit geschäumter Polyurethandichtung (PUR). Eingebauter Geräteträger/Reflektor aus Stahlblech weiß. Wanne/Abdeckung aus Acrylglas (PMMA), außen glatt, innen geperlt. Einteilige Kunststoff-Clip-Verschlüsse. Einführung (M20) und Würgestopfen für Netzzuleitung auf beide Stirnseiten. 3-polige Anschlussklemme innenliegend stirnseitig. Zugelassen für den Einsatz in Innenbereichen oder überdachte Außenbereiche, für Decken- und Wandmontage (siehe Montageanleitung).

Gehäuse glasfaserverstärktes Polyester, hellgrau, schwer entflammbar,geblasene Acrylglas-Wanne (PMMA) glasklar, außen glatt, innen geperlt, Clip-Verschlüsse, HxB: 105x140mm


Dokumente

Datenblatt
Art: Feuchtraumwannenleuchte, Wannenleuchten
Ausführung: Decke, Wand
Besonderheit: schwer entflammbar
Betriebsgerät: EVG
Bezeichnung: PACE218 EVG
Breite: 140mm
Farbe: hellgrau
Fassung: G13
Gehäuse: glasfaserverstärktes Polyester
Höhe: 105mm
Leuchtmittel: 2, 18Watt, nicht enthalten
Länge: 680mm
Montage: Innenbereich, überdachter Außenbereich
Schutzart: IP65
Spektrum: A bis G
Typ: Außenleuchten

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.