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Fischer FISAM8X110 090275 Gewindestange FISA M8x110

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Lagerbestand: 198
Produktnummer: H4S48P47
EAN: 4006209902752
Hersteller: Fischer
Hersteller-Nr.: FISAM8X110
Produktinformationen "Fischer FISAM8X110 090275 Gewindestange FISA M8x110"
Die fischer Ankerstange FIS A ist aus galvanisch verzinktem Stahl der Stahlgüte 5.8 gefertigt. Die Ankerstange ist ein Systembestandteil für die verschiedenen fischer Injektionsmörtel. In Verbindung mit den Injektionsmörteln ist die fischer Ankerstange für alle Untergründe geeignet bzw.zugelassen. Für die maximale Tragkraft des Systems wird eine gründliche Bohrlochreinigung empfohlen. Das System aus galvanisch verzinkter Ankerstange in Verbindung mit fischer Injektionsmörteln ist für Befestigungen in trockenen Innenräumen geeignet bzw. zugelassen. Entsprechend der jeweiligen Zulassung des Injektionsmörtels ist die Ankerstange für die Befestigung von Stahlbaukonstruktionen, Treppen und Maschinen im Innen- und Außenbereich in zahlreichen Baustoffen geeignet, (Stahlgüte 5.8) M8x110

Art: Gewindestangen
Typ: Befestigungsmaterial

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.