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Fischer FPX-IM6K 531119 Porenbetonanker FPX-I M6

7,29 €*

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Produktnummer: V5S56P35
EAN: 4048962207491
Hersteller: Fischer
Hersteller-Nr.: FPX-IM6K
Produktinformationen "Fischer FPX-IM6K 531119 Porenbetonanker FPX-I M6"
Der fischer Porenbetonanker FPX-I wird aus galvanisch verzinktem Stahl hergestellt. Nach dem Vorbohren wird der FPX-I nur mit dem Hammer eingeschlagen. Eine Bohrlochreinigung ist nicht notwendig. Der fischer Porenbetonanker wird mit einem Sechskantschlüssel mittels Akku-Schrauber oder einer Ratsche angezogen. Dadurch wird der Konus in die Spreizhülse eingezogen. Dabei erzeugen die vier Flügel einen Hinterschnitt im Bohrloch. Nach der Verspreizung wird der Sechskantschlüssel automatisch ausgeklinkt. Der fischer Porenbetonanker FPX-I ist ideal geeignet für die Befestigung von abgehängten Decken, Geländern oder Küchenschränken in Porenbeton. 4fach-Spreizung mittels Vierkant-Spreizhülse verhindert ein Mitdrehen des Ankers im Bohrloch, gewährleistet hohe Zug- und Querlasten und steht somit für weniger Befestigungspunkte Blister mit 2 St. M6 inkl. 1x Setzwerkzeug

Art: Dübel
Typ: Befestigungsmaterial

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.