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Fischer W3258R UE-L 220V/100W Umschaltweiche

25,87 €*

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Versandart: Standard
Produktnummer: S112843P
EAN: 4250600702545
Hersteller: Fischer
Hersteller-Nr.: W3258R
Produktinformationen "Fischer W3258R UE-L 220V/100W Umschaltweiche"
Mit Hilfe der Umschaltweiche UE100 können mit EVG ausgerüstete Leuchten (Allgemeinbeleuchtung) bei einem Stromausfall als Notleuchten verwendet werden. Zu diesem Zweck trennt die Umschaltweiche bei anstehender Versorgungsspannung aus dem Sicherheitslichtgerät die Leuchte vom Netz und schaltet diese zeitverzögert auf das Not-Netz. Durch das zeitverzögerte Umschalten sind mögliche Funkenstrecken in den verwendeten Relais gelöscht und eine sichere Trennung von Allgemein- und Not-Netz gewährleistet. Die Umschaltweiche ist uneingeschränkt zur Verwendung in Anlagen nach VDE 0108 geeignet. Je nach Bedarf kann die Montage der Weiche in der Leuchte, in einer Unterverteilung oder im Sicherheitslichtgerät erfolgen. Eingang 2: 230 V 50 Hz AC / 216 V DC (Not-Netz), Schaltpunkt 1: 180 V DC/160 V AC (Umschaltung von Netz auf Not-Netz), Schaltpunkt 2: 150 V DC/140 V AC (Rückschaltung auf Netz), Umschaltzeit ca. 100 ms, Schaltleistungen 250 VA

Art: Umschaltweichen
Typ: Not & Hinweisleuchten

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.