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GT 180052 Gelmuffe QT3 mit 40 V Quicki

37,90 €*

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Gefahr

Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
Produktnummer: 21S44P03
EAN: 4022589026697
Hersteller: GT
Hersteller-Nr.: 180052
Produktinformationen "GT 180052 Gelmuffe QT3 mit 40 V Quicki"
Eigenschaften - Mit Doppeldichtung - Mit Einzeladerverbindern - Temperaturbeständiges GEL von - 40 °C bis +140 °C - Kein Spezialwerkzeug erforderlich - Gute Haftung auf Metallen und Kunststoffen - Formschale aus schlagfestem, halogenfreiem PP Lieferumfang - GEL-gefüllte Formschale mit Doppeldichtung - Einzeladerverbinder - Erdverbindungsleitung mit Krokodilklemmen - Kabelbinder - Montageanweisung Hinweise Die Muffen vom Typ GTQT 3 können auch mit 2 Aderverbindungsleisten für 10 DA gespleißt werden. Zur Reparatur von Kabelmantelschäden empfehlen wir die QUICKI Kabelmantel-Reparaturmuffen vom Typ GTQR 16 und GTQR 25. Für Verbindungen von Koaxialkabel sind die Typen GTQT-K 1 bis 3 geeignet.


Art: Gelmuffen
Typ: Kabelschuhe & Garnituren

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.