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Anlaufverzögerung ca. 0, 45, 90 und 120 Sek., Nachlaufzeit auf ca. 6, 10, 15, 21 Min. einstellbar, der Intervallbetrieb ist auf ca. 0, 8, 12 und 24 Std. einstellbar. Die Elektronikfunktionen sind wahlweise auf die hohe oder niedrige Leistungsstufe einstellbar.
Mit dem ausgezeichneten Design fügt sich MiniVent M 1 überall - auch in anspruchsvoll gestaltete Räume - harmonisch ein. Die geschlossene, formschöne Fassade vermeidet den Einblick in die schmutzige Ventilatoröffnung vollständig. Serienmäßig mit dicht schließender Rückluftsperrklappe ausgestattet.
Der Geräuschpegel liegt dank der neuen ultraSilence Technologie bei 25 dB(A) bei 75 m³/h Volumenstrom.
Universell einsetzbar für die Lüftung von Bad, WC und anderen kleinen Räumen.
Art: | Kleinlüfter |
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Besonderheit: | 90 m³/h, codierbar, mit Nachlauf |
Betriebsspannung: | 1 ph, 230V/50Hz |
Farbe: | weiß |
Geräuschpegel: | 25dB(A) |
Leistung: | 5Watt, 9Watt |
Nennweite: | DN100 |
Schutzart: | IP45 |
Serie: | MiniVent |
Teilenummer: | 06172 |
Typ: | Lüftungen |
Sicherheit
Installationshinweis gemäß § 13 NAV
Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.
Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:
Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.