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Indexa FD25 INDEXA Funk-Durchgangsmelder 34112

42,17 €*

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Produktnummer: C8S26P96
EAN: 4015162341126
Hersteller: Indexa
Hersteller-Nr.: FD25
Produktinformationen "Indexa FD25 INDEXA Funk-Durchgangsmelder 34112"
Funk-Durchgangsmelder für innen. Bestehend aus PIR-Bewegungsmelder (horizontale Erfassung: 5m x 90°, vertikale Erfassung: 9m x 40°) mit Wandhalterung und Kugelgelenk sowie Gongeinheit mit Eurostecker für Euro- / Schuko-Steckdosen. Bei Bewegungserfassung warnt die Gongeinheit durch ein 4-LED-Blinklicht und wahlweise Gong- oder Sirenenton. Insgesamt 24 Melodien wählbar. Vier einstellbare Lautstärken (68 - 82dB(A)/0,3 m) oder lautloses optisches Signal nur über Blinklicht. Funkreichweite bis 70m (im Freien). Stromversorgung: Bewegungsmelder: 2x 1,5V AAA Batterien oder 5V DC Micro-USB-Netzgerät (Art.Nr. 32122), Lieferung ohne Batterien / Netzgerät, Gongeinheit: 230V, 50Hz. Gehäuseabmessungen: 85 x 54 x 35mm (Bewegungsmelder), 80 x 87 x 28mm (Gongeinheit). Sets sind kombinierbar, auch mit Funk-Türgong FD20. Erweiterbar durch zusätzliche Klingeltasten FD2K, Bewegungsmelder FD2B sowie Gongeinheiten FD2G. Bis zu 8 Klingeltasten / Bewegungsmelder können an einer Gongeinheit angemeldet werden, mit individuellen Melodien zur einfachen Rufunterscheidung. Die Anzahl von Gongeinheiten pro Klingeltaste / Bewegungsmelder ist nicht begrenzt, Funkreichweite jedoch beachten.
Artikelklasse: Bewegungsmelder komplett Montageart: Aufputz Ausführung: Bewegungsmelder

Dokumente

Anleitung
Art: Indexa
Typ: Zutrittskontrollen

Sicherheit


Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.