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Indexa IND8612 INDEXA Micro-Kuppelkamera IP66 Einbau (Ersetzt IND8512) 25752

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Produktnummer: A1S40P76
EAN: 4015162257526
Hersteller: Indexa
Hersteller-Nr.: IND8612
Produktinformationen "Indexa IND8612 INDEXA Micro-Kuppelkamera IP66 Einbau (Ersetzt IND8512) 25752"
Micro-Kuppelkamera, Farbe, für Unterputzmontage an Decke oder Wand, mit 1/3 Zoll 960H-CCD, 700 TV-Linien, mind. Beleuchtung 0,25 Lux. PAL-Videosignal für Türsprechanlagen usw. geeignet. Betriebsspannung: 12V DC, 120mA. Schlagfestes Kuppelgehäuse mit silberfarbenem Gehäusering, inkl. 3,6mm Micro-Objektiv (horizontaler Erfassungswinkel 63°), 75cm Anschlusskabel mit BNC- und 12V-Kupplungen. Schutzart: IP66. Abmessungen: D 88 x 59mm. Einbautiefe: 35mm, Loch: D 67mm. Passendes Zubehör: Steckernetzgerät NG1000, Unterputznetzgerät OTTO-12/500, Gehäusering WEISS GRW12.
Artikelklasse: Kamera für Tür-/Videosprechanlage Montageart: Einbau Farbe: Silber Installationstechnik: Koax Werkstoff: Aluminium Verstellbares Objektiv: Ja Bildsystem: Farbe PAL

Art: Kameras
Typ: Einbruchmeldesysteme

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.