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JUNG FMFK32REG FM FK 32 REG Funkkopf

80,73 €*

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Versandart: Standard
Produktnummer: S121449P
EAN: 4011377087507
Hersteller: JUNG
Hersteller-Nr.: FMFK32REG
Produktinformationen "JUNG FMFK32REG FM FK 32 REG Funkkopf"
REG-Gehäuse 2 TE Neue Systemfunktion: Vollverschlüsselte Funkübertragung (AES-CCM) ab eNet Server Softwareversion 2.0 Bestimmungsgemäßer Gebrauch Funkempfänger für Reiheneinbaumodule Betrieb mit Netzteil Art.-Nr.: NT 1220 REG VDC Montage auf Hutschiene nach DIN EN 60715 in Unterverteiler Produkteigenschaften Integrierte Antenne Externe Antenne (Art.-Nr.: FM ANT) zusätzlich anschließbar bei ungünstigen Einbaubedingungen, z.B. metallischen Verteilerschränken Nennspannung: DC 12 V SELV Stromaufnahme: typ. 15 mA Umgebungstemperatur: -5 ... +45 °C Schutzklasse: III Einbaubreite: 36 mm (2 TE) Anzahl REG-Module: max. 32 Anschluss Bus: Anschlussklemme Leitungslänge: max. 3 m Leitungstyp: J-Y(St)Y 2 x 2 x 0,8 mm Funkfrequenz: 868,0 ... 868,6 MHz Funkreichweite: typ. 100 m Sendeleistung: max. 20 mW Empfängerkategorie: 2

Art: Jung
Typ: Smarthome Funk

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.