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Kaiser 1265-01 Betonbau B1 Geräte- Verbindungsdose 2-teilig

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Produktnummer: E1S83P09
EAN: 4013456550513
Hersteller: Kaiser
Hersteller-Nr.: 1265-01
Produktinformationen "Kaiser 1265-01 Betonbau B1 Geräte- Verbindungsdose 2-teilig"
Betonbau, B¹ Geräte-Verbindungsdose, 2-teilig, Einbauöffnung Ø 60 mm, Tiefe 91 mm, mit Prefix® Flügel-Aufnahme
Artikelklasse: Dose, Gehäuse für Montage in der Wand/Decke Montageart: Betonbau Farbe: gelb Breite: 75 mm Ausführung: Einzel Halogenfrei: Ja Form: sonstige Durchmesser: 60 mm Bestückung: ohne Bauform: Geräte-Verbindungsdose/-kasten Koppelbar: Ja Länge: 94 mm Plombierbar: Nein Funktionserhalt: ohne Werkstoff: Kunststoff Anzahl der Einführungen: 7 Befestigung der Geräte: schrauben oder spreizen Deckelbefestigung: sonstige Für Anzahl Geräteeinsätze: 1 Leuchtenhakenbefestigung: Nein Mit Abschirmung: Nein Mit Nagellaschen: Nein Mit Schrauben: Nein Winddicht: Nein Tiefe: 91 bis 91 mm Schutzart (IP): IP3X Für Rohrdurchmesser: 20/25 mm Einführung von hinten: Ja Rohrverriegelung: Nein Spezielle Anwendung: sonstige Stutzen: ohne Ausgerüstet mit drehbarem Ring: Nein Gehäusedurchführung durch Dichtmembran: Nein Gehäusedurchführung durch Rohrstutzen: Nein Gehäusedurchführung durch Stufenmembran: Nein Rohrverriegelung optional: Nein Anzahl der mitgelieferten Tüllen: 0 Ausführung Deckel: sonstige Gehäusedurchführung durch Ausbrechöffnung: Nein Transparenter Deckel: Nein

Art: Betondosen
Typ: Abzweigkästen & Schalterdosen

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.