Versandart: Standard
Außerdem besitzt das Einbaugehäuse Rohreinführungsbegrenzungen zur Vermeidung innenseitiger Rohrkürzungen.
Das Beton-Einbaugehäuse ist für die Integration von Leuchten und Lautsprechern bis zu einem Einbaudurchmesser von 100 mm und einer Einbautiefe von 110 mm geeignet.
Es können Lampen bis zu einer Leistung von 50 W genutzt werden, bei LED s ist das Maximum 20 W.
Art: | Einbaugehäuse |
---|---|
Typ: | Abzweigkästen & Schalterdosen |
Installationshinweis gemäß § 13 NAV
Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.
Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:
Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.