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Mit dem Ledino LED Einbaustrahler Holstein WWW können Sie jeden Bereich Ihres Zuhauses ins rechte Licht rücken. Ledino LED-Einbauleuchte "Holstein WWW", weiß 220-240 V AC 50/60 Hz, max. 5 W 350 Lumen, warmweiß 2700 K, CRI > 80 Ra 350 lm entsprechen ca. 33 W Glühbirnenlicht zulässige Temp. -20 bis 40°C 116° Abstrahlwinkel, nicht dimmbar Lebensdauer: 25.000 Std., Schaltzyklen: 20.000 Std. Kunststoffgehäuse, Kunststoffidffusor Dekorfläche: weiß lackiert Leuchtenseite: IP65 - Schutz gegen Strahlwasser Anschlußseite: IP20 - kein Schutz gegen Wasser Schutzklasse 2, für 68 mm Lochdurchmesser Ø: 83 mm H: 51 mm, 0,073 kg Mit Lichtquelle: 4,4 W, 530 lm, 111 lm/W, Energieklasse E, 5 kWh/1000
Abstrahlwinkel: | 116° |
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Anschlussleistung: | 4,4Watt |
Art: | Einbaustrahler |
Artikelnummer: | 11210051001020 |
Besonderheit: | nicht dimmbar |
Betriebsspannung: | 50/60 Hz, 220-240 V, AC |
Bezeichnung: | Holstein WWW |
Durchmesser: | 83mm |
EEK: | E |
Farbe: | weiß |
Farbtemperatur: | 2700K |
Gehäuse: | Kunststoff |
Höhe: | 51mm |
Leuchtenlichtstrom: | 350 Lumen |
Leuchtmittel: | LED, enthalten |
Schutzart: | IP65 |
Spektrum: | A bis G |
Typ: | Innenleuchten |
Zolltarifnummer: | 94051140 |
Installationshinweis gemäß § 13 NAV
Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.
Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:
Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.