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Metz 110730 Analogwertgeber 24V KMA-F8

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Produktnummer: 37S67P23
EAN: 4250184123224
Hersteller: Metz
Hersteller-Nr.: 110730
Produktinformationen "Metz 110730 Analogwertgeber 24V KMA-F8"
Der Analogwertgeber dient als Stellgrößengeber für manuelle Stellgrößenvorgabe, z. B. Mischklappen, Ventilstellungen, Temperaturwerte usw. Das Modul kann durch drei Betriebsarten gesteuert werden, welche mittels integriertem dreistufigen Schalter (ON, OFF, AUTO) umschaltbar sind. Über die externen Steuerkontaktklemmen B1 und B2 wird die Schalterstellung rückgemeldet. Die Stellgröße kann mittels frontseitigen Potentiometers eingestellt werden. Das Ausgangssignal 0 bis 10 V steht an der Klemme Y zur Verfügung. Bei Schalterstellung ZollAUTOZoll wird die Stellgröße ohne Veränderung über die Klemme YR an den Stellgrößenausgang Y durchgeschaltet. Anschluss mit Federkraftklemmen (Push-In), Sollwertgeber, Handbedienebene mit Rückmeldung, LED Helligkeit proportional zur Stellgröße, Eingang / Betriebsspannung 24 V AC/DC, Eingang / Stromaufnahme AC 30 mA, Eingang / Stromaufnahme DC 19 mA, Eingang / Spannung 0 bis 10 V DC, Ausgang / Spannung 0 bis 10 V DC, Anzeige LED rot, Abmessungen B x H x T 11,2 x 88 x 60 mm, Gewicht 43 g, Betriebstemperaturbereich -5 °C bis +55 °C, Lagertemperaturbereich -20 °C bis +70 °C, Schutzart Gehäuse / Klemmen IP40 / IP20


Art: Relais
Artikelnummer: 110730
Bezeichnung: KMA-F8
Typ: Industrie & Schaltgeräte

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.