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NZR 01020115 Mechanischer Wechselstromzähler, geeicht, 1-Tarif, für 2-Leiternetze

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Produktnummer: R8S96P53
EAN: 4048652000142
Hersteller: NZR
Hersteller-Nr.: 1020115
Produktinformationen "NZR 01020115 Mechanischer Wechselstromzähler, geeicht, 1-Tarif, für 2-Leiternetze"
Mechan. Wechselstromzähler 10(60)A 230 V regeneriert geeicht Mechanisches Rollenzählwerk, für 2-Leiternetze, Genauigkeitsklasse 2 in Übereinstimmung mit IEC 1036, Montage auf Zählerkreuz gem. DIN 43857, PTB-Zulassung, IP51 beglaubigt 10(60)A Artikelklasse: Elektrizitätszähler Montageart: Anbau Ausführung: Direktmessung Geeignet für: Bezug Anzeigeart: analog Frequenz: 50 Hz Maximalstrom (Imax): 60 A Anzahl der Stellen: 6.1 Zählertyp: elektromechanisch Schutzart (IP): IP50 Ausführung der Schnittstelle: ohne Energieart: Wirkleistung Tarifausführung: Eintarif Tarifsteuerung: extern Rücklaufsperre: Nein Geeicht: Ja Zulassung: Innerstaatlich Genauigkeitsklasse: C Polart: 1-phasig Messungsart Lastgang: Nein EDL40-Signatur: Nein Mit Sperrcode: Nein Nennspannung (Un) L-L: 230 V Nennstrom (In): 10 A


Art: Stromzähler
Artikelnummer: 1020115
Bezeichnung: WS regeneriert (1-Tarif, geeicht) 1x230V, 10(60)A
Typ: Zählersysteme

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.