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STARMIX 11370 Bohrstaubabsaugung Bohrfixx BF12

25,76 €*

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Produktnummer: 45S50P11
EAN: 4011240011370
Hersteller: STARMIX
Hersteller-Nr.: 011370
Produktinformationen "STARMIX 11370 Bohrstaubabsaugung Bohrfixx BF12"
Die Bohrfixx-Bohrstaubabsaugung aus schlagfestem ABS-Kunststoff (Polypropylen), ist ein patentierter Staubsaugeraufsatz zum Absaugen von Bohrstaub direkt am Bohrloch. - Absolut sicheres und staubfreies Arbeiten durch das patentiertes 2-Kammer-System (Kammer 1 saugt Bohrstaub vollständig ab, Kammer 2 erzeugt Unterdruck und fixiert so den Bohrfixx an Decke und Wand) - Keine Bohrstaubrückstände an Wänden und Tapeten - Flexibles Gelenkstück sorgt für die optimale Schlauchstellung und ermöglicht das Arbeiten über Kopf - Zuverlässiger Halt an Wänden und Decken, sogar auf unebenen Flächen (Putz, Raufaser) - Geeignet für alle gängigen Staubsauger mit Anschluss-Durchmesser von 32-42 mm (Ausnahme sind Sauger mit einer Filterabreinigung durch das Luft-Rückspül-Prinzip) - Bohrmanschette aus vernickeltem Stahl für alle gängigen Bohrer bis zu einem Durchmesser von 14 mm geeignet.


Art: Absaugvorrichtungen
Typ: Werkzeuge

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.