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Schneider ZB4BG2 Schlüsselschalter

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Produktnummer: S115053P
EAN: 3389110889215
Hersteller: Schneider
Hersteller-Nr.: ZB4BG2
Produktinformationen "Schneider ZB4BG2 Schlüsselschalter"
Frontelement für Schlüsselschalter Harmony ZB4. Front schwarz, Blende Chrom-beschichtes Metall. 2 Positionen 90°, Schlüsselabzug links. Abmessung (BxHxT) 29x29x72 mm, Montagedurchmesser 22 mm, Gewicht 0,098 kg. Frontelement, Schließung Ronis 455, 2 (90°) und 3 (45°) Schaltstellungen, rund. Mechanische Lebensdauer 1000000 Zyklen. Schloßtyp Ronis 455, Kopfform rund, standard. Mit hoher Vibrationsfestigkeut und chemischer Beständigkeit, Umgebungstemperatur -40 bis +70 Grad C. Das modulare Metallprogramm mit 22mm Einbaumaß kombiniert einfache Installation, Effizienz und modernes Design. Zertifizierungen nach DNV, GL, LROS (Lloyds register of shipping), CSA, BV, UL gelistet, RINA. Produktstandards gem. EN/IEC 60947-1, GB 14048.5, EN/IEC 60947-5-5, EN/IEC 60947-5-1, EN/IEC 60947-5-4, UL 508, CSA C22.2 No 14.

Art: Befehls & Meldegeräte
Typ: Industrie & Schaltgeräte

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.