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TCS AZF50000-0010 Kleinanlage zur Zutrittskontrolle mit Zahlencodes

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Produktnummer: J0S36P84
EAN: 4035138011693
Hersteller: TCS
Hersteller-Nr.: AZF50000-0010
Produktinformationen "TCS AZF50000-0010 Kleinanlage zur Zutrittskontrolle mit Zahlencodes"
Produkttiefe 16 mm, win:clip-Prinzip, Metallgehäuse aus robusten Aluminiumprofilen, LEDs zur Statusanzeige, optische und akustische Quittung bei Codeeingabe, Sabotagekontakt, TCS-BUS fähig, 10 Zugangscodes (max. 6-stellig) mit individuellen Auslösefunktionen, - Türöffnerfunktion mit potentialfreiem Relaiskontakt (Wechsler: 24 V DC / 2 A), - allgemeine und spezifische Steuerfunktionen, ein Mastercode zur Wartung und Konfiguration, Programmierung manuell, Türöffnerfunktion mit potentialfreiem Relaiskontakt (Wechsler: 24 V DC / 2 A), Farbe Tastaturraum: natur eloxiert, Eingangsstrom (2-Draht): I(a) = 1,7 mA, Eingangsstrom (3-Draht): I(a) = 0,4 mA, I(P) = 1,3 mA in Ruhe, maximaler Eingangsstrom: I(Pmax) = 36 mA, zulässige Umgebungstemperatur: -20 °C bis 50 °C : Maße: H 153 mm x B 104 mm x T 16 mm Artikelklasse: Funktionsmodul für Türstation Farbe: Silber Breite: 114 mm Funktion: schalten Höhe: 88 mm Tiefe: 16 mm Anzahl der Klingeltasten: 0 Installationstechnik: Bus-System


Art: TCS
Bezeichnung: AZF50000-0010
Typ: Zutrittskontrollen

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.