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TCS FVW2000-0600 Videozweidrahtsender, Unterputz

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Produktnummer: J5S58P30
EAN: 4035138012195
Hersteller: TCS
Hersteller-Nr.: FVW2000-0600
Produktinformationen "TCS FVW2000-0600 Videozweidrahtsender, Unterputz"
Videozweidrahtsender für die Montage in Standard-Schalterdosen bzw. Verteiler-Dosen, dient zur Einspeisung von fremden Videoquellen ( Kameras, CCTV usw.) an das TCS:Videosystem, wandelt ein (F)BAS-Signal (composite video) in ein Zweidrahtsignal um, über einen Regler kann bei Bedarf ein Abgleich des Videopegels erfolgen, so können z. B. Dämpfungen auf der Anschlussleitung ausgeglichen werden, Anschluss über Schraubklemmen, Betriebsspannung: 26 V DC (aus P-Ader), Stromaufnahme: max. 300 mA, Eingangsimpedanz: 75 Ohm unsymmetrisch, Ausgangsimpedanz: 100 Ohm symmetrisch, Regelbereich Videopegel: -12 dB bis + 4 dB, Kameraversorgung: 12 DC max. 125 mA, Farbe: blau, Maße: H 51 mm x B 51 mm x T 22 mm Artikelklasse: Zusatzgerät für Tür-/Videosprechanlage Funktion: wandeln Installationstechnik: Bus-System Art der Schnittstelle: LAN


Art: Videozweidrahtsender
Bezeichnung: FVW2000-0600
Typ: Einbruchmeldesysteme

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.