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TCS PVE1560-0010 Video:pack vorkonfigurierte Video-Türsprechanlage für 6 Wohneinheiten zum Gegensprechen, Aufputz

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Produktnummer: T6S78P45
EAN: 4035138028004
Hersteller: TCS
Hersteller-Nr.: PVE1560-0010
Produktinformationen "TCS PVE1560-0010 Video:pack vorkonfigurierte Video-Türsprechanlage für 6 Wohneinheiten zum Gegensprechen, Aufputz"
video:pack1 color zum Freisprechen Aufputzmontage bestehend aus 3 bereits vorkonfigurierten TCS-Grundkomponenten: 1x Video-Außenstation AVE14060-0010, 6x Video-Innenstation IVH3222, vorkonfiguriert), 1x Versorgungs- und Steuergerät VBVS05-SG Color, zum Freisprechen, Aufputzmontage bestehend aus 3 bereits vorkonfigurierten TCS-Grundkomponenten. 6WE, 1x Video-Außenstation AVE14060-0010, 6x Video-Innenstation IVH3222, vorkonfiguriert), 1x Versorgungs- und Steuergerät VBVS05-SG Artikelklasse: Türsprech-Set Anzahl der Haustelefone: 6 Anzahl der Türlautsprecher: 1 Farbe des Haustelefons: weiß Installationstechnik: Bus-System Mit Video: Ja Mit Infoschild: Nein Farbe der Türstation: Silber


Art: Sets
Bezeichnung: PVE1560-0010
Typ: TCS

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.