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Vossloh 140427 Überlagerungszündgerät Z400S 70-400W Typ Z400S 70-400W

16,76 €*

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Produktnummer: H0S59P62
EAN: 4014364404271
Hersteller: Vossloh
Hersteller-Nr.: 140427
Produktinformationen "Vossloh 140427 Überlagerungszündgerät Z400S 70-400W Typ Z400S 70-400W"
Elektronische Überlagerungszündgeräte Für Natriumdampf-Hochdrucklampen (HS) 70 (DE) bis 400W, Halogen-Metalldampflampen (HI) und Keramikbrennerlampen (C-HI) 35-400W Nennspannung: 220-240V Nennfrequenz: 50-60Hz Phasenlage des Zündimpulses: 60-90°el und 240-270°el Zündspannung: 4-5kVmax. Lampenstrom: 5Amax. zul. Gehäusetemperatur: 105°C Schraubklemmen: 0,75-4qmm Befestigung: Gewindebolzen mit vormontierter Zahnscheibe und Mutter Gewicht: 250g Typ: Z400SGeeignet für Kompaktleuchtstofflampe: Nein Geeignet für Natriumdampf-Hochdrucklampe: Ja Geeignet für Lampenleistung: 400W Elektronisch: Ja Geeignet für Halogen-Metalldampflampe: Ja Geeignet für Leuchtstofflampe: Nein Geeignet für Natriumdampf-Niederdrucklampe: Nein


Art: Zündgeräte
Typ: Betriebsgeräte

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.