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Vossloh 188137 elektronisches Vorschaltgerät für 1 + 2x30/36/38/40W

24,06 €*

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Produktnummer: 34S11P41
EAN: 4014364387086
Hersteller: Vossloh
Hersteller-Nr.: 188137
Produktinformationen "Vossloh 188137 elektronisches Vorschaltgerät für 1 + 2x30/36/38/40W"
Elektronisches Einbau-Vorschaltgerät-Sofortstart für T8-Lampen Gehäuse: wärmebeständiges Polycarbonat Leistungsfaktor: 0,98 Umgebungstemperatur ta: -20 bis 50°C Gehäusetemperatur tc:max. 60°C Gleichspannungsbetrieb: 198-264V Steckklemmen: 0,5-1qmm Für die automatische Leuchtenverdrahtung: Schneidklemmen für Leitungen H05V-U 0,5 Funkentstört Für Leuchten der Schutzklasse I und II Schutzgrad: IP20 Geeignet für Beleuchtungsanlagen mit geringer Schalthäufigkeit ( Art der Dimmung: ohne, Gehäuse: Kunststoffgehäuse, Schutzklasse: II, Höhe: 28, 5mm, Geeignet für Lampenleistung (2-lampig): 30-38W, Breite: 30,4mm Geeignet für Lampenleistung (1-lampig): 30-38W, Für Lampenart T26: Ja, Länge: 359mm, Ausführung: elektronisch, Für Lampenart TC-L: Ja, Nennspannung von/bis: 220-240V


Art: Vorschaltgeräte
Typ: Betriebsgeräte

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.