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WAGO 210-658 Betätigungswerkzeug mit teilisoliertem Schaft

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Produktnummer: J3S14P83
EAN: 4045454151133
Hersteller: WAGO
Hersteller-Nr.: 210-658
Produktinformationen "WAGO 210-658 Betätigungswerkzeug mit teilisoliertem Schaft"
Betätigungswerkzeug mit teilisoliertem Schaft Klinge (3,5 x 0,5) mm kurz abgewinkelt besonders geeignet für Aktoren- und Initiatorenklemmen der Serie 280 und für Serien 260, 261, 262, 264, 280, 281, 869, 870, 880, 2002, 2004 Mit teilisoliertem Schaft Klinge 3,5 x 0,5 mm Artikelklasse: Schlitz-Schraubendreher Ausführung: rechtwinklig Isoliert: Ja Antimagnetisch: Nein Schutzisoliert 1000 V: Nein Klingenlänge: 35 mm Klingenbreite: 3.5 mm Klingenstärke: 0.5 mm VDE geprüft: Nein Klemmeinrichtung: Nein Präzisionsausführung: Nein Ausführung funkenarm: Nein Sechskant an Klinge: Nein Griffausführung: sonstige Gesamtlänge: 100 mm Klingendurchmesser: 3.5 mm Antriebsvierkant/-sechskant: ohne Antriebsvierkant/-sechskant über die gesamte Klinge: Nein Gewölbte Klinge: Nein


Art: Betätigungswerkzeuge
Typ: Werkzeuge

Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.