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Berker 47843515 W1 AP Steckdose 2fach waagerecht

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Produktnummer: T9S36P67
EAN: 4011334404279
Hersteller: Berker
Hersteller-Nr.: 47843515
Produktinformationen "Berker 47843515 W1 AP Steckdose 2fach waagerecht"
Steckdose SCHUKO 2fach waagerecht mit Klappdeckel AP W.1 lichtgrau. Steckdose SCHUKO 2-fach waagerecht mit Klappdeckel AP, IP55. Für waagerechte Montage, Einsätze durchverdrahtet, mit Steckklemmen, mit einer Einführung für 2 Leitungen und einer Einführung für Leitung oder Rohr, die obere und untere Einführung für Leitungen sind seitlich angeordnet und daher besonders geeignet für die Montage neben Türrahmen o. ä. vollflächige Dichtung unter dem Gehäuseboden zur Abdichtung der Gehäuserückseite, mit zufallendem Klappdeckel, manuell einrastbar, um den Schutzgrad IP55 zu erreichen, gut zugängliche, trichterförmige Montagelöcher in den Gehäusen, eine Wago 2-Leiter Verbindungsklemme für Verdrahtung beiliegend, zwei Einrastplätze für Wago 2-Leiter Verbindungsklemmen im Gehäuseboden, viel Platz zur Verdrahtung unter den Sockeln der Einsätze (Hohlboden), einfache Montage des Einsatzes im Gehäuse durch Einrasten, sichere Fixierung des Rahmens am Gehäuse über Bajonett-Schnellverschluss, Verbindungsklemmen nach VDE 0620-1, Bauart DIN 49440. Gehäuseschrauben und Klappdeckelfedern aus Edelstahl Rostfrei. Aufputz-Installation. Material: Kunststoff, Thermoplast, schlagfest.


Dokumente

Datenblatt
Art: AP W.1 IP55
Typ: Berker

Sicherheit


Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.