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Metz 110660 Analogwertgeber 24V KMA-E08

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Produktnummer: 37S67P22
EAN: 4250184122937
Hersteller: Metz
Hersteller-Nr.: 110660
Produktinformationen "Metz 110660 Analogwertgeber 24V KMA-E08"
Der Analogwertgeber dient als Stellgrößengeber für manuelle Stellgrößenvorgabe, z. B. Mischklappen, Ventilstellungen, Temperaturwerte usw. Das Modul kann durch zwei Betriebsarten gesteuert werden, welche mittels integriertem zweistufigen Schalter (MANU, AUTO) umschaltbar sind. Über die externen Steuerkontaktklemmen S1 und S2 wird die Schalterstellung rückgemeldet. Die Stellgröße kann mittels frontseitigen Potentiometers eingestellt werden. Das Ausgangssignal 0 . . . 10 V steht an der Klemme Y zur Verfügung. Bei Schalterstellung ZollAUTOZoll wird die Stellgröße ohne Veränderung über die Klemme YR an den Stellgrößenausgang Y durchgeschaltet. Sollwertgeber, Handbedienebene mit Rückmeldung, LED Helligkeit proportional zur Stellgröße, Eingang / Betriebsspannung 24 V AC/DC, Eingang / Stromaufnahme AC 24 mA, Eingang / Stromaufnahme DC 19 mA, Eingang / Spannung 0 bis 10 V DC, Ausgang / Spannung 0 bis 10 V DC, Anzeige LED rot, Abmessungen B x H x T 22,5 x 60 x 60 mm, Gewicht 70 g, Betriebstemperaturbereich -10 °C bis +50 °C, Lagertemperaturbereich -25 °C bis +70 °C, Schutzart Gehäuse / Klemmen IP40 / IP20


Art: Relais
Artikelnummer: 110660
Bezeichnung: KMA-E08
Typ: Industrie & Schaltgeräte

Sicherheit


Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.