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Schneider R9F23120 Leitungsschutzschalter Resi9 1P, 20A, B Charakteristik

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Produktnummer: B3S96P87
EAN: 3606489590109
Hersteller: Schneider
Hersteller-Nr.: R9F23120
Produktinformationen "Schneider R9F23120 Leitungsschutzschalter Resi9 1P, 20A, B Charakteristik"
Leitungsschutzschalter Resi9. 1 polig, 20A, Charakteristik B. Ausschaltvermögen von 6kA nach IEC/EN 60898-1. Betriebsspannung (Ue) 230V AC, Betriebsfrequenz 50/60 Hz. Doppelfunktionsklemme für Kabel und Gabelkammschiene an der Geräteunterseite. Hintenliegendes Hutschienen-Befestigungselement an der Geräteunterseite. Sprungschaltung für verschleißarmes und vom Anwender unabhängiges Schalten der Kontakte. Farbton RAL 9003 Artikelklasse: Leitungsschutzschalter Spannungsart: AC Bemessungsstrom: 20 A Bemessungsspannung: 230 V Frequenz: 50 bis 60 Hz Auslösecharakteristik: B Bemessungsisolationsspannung Ui: 440 V Energiebegrenzungsklasse: 3 Verschmutzungsgrad: 2 Breite in Teilungseinheiten: 1 Schutzart (IP): IP20 Anzahl der abgesicherten Pole: 1 Mitschaltender Neutralleiter: Nein Geeignet für Unterputz-Installation: Nein Anschließbarer Leiterquerschnitt eindrähtig: 1 bis 25 qmm Anschließbarer Leiterquerschnitt mehrdrähtig: 1 bis 16 qmm Umgebungstemperatur während des Betriebs: -25 bis 60 °C Polzahl(gesamt): 1 Bemessungsschaltvermögen Icn nach EN 60898 bei230 V: 6 kA


Art: Leitungsschutzschalter
Typ: Verteiler & Verteilungseinbau

Sicherheit


Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.