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WAGO 2006-1611 2-Leiter-Sicherungsklemme mit schwenkbarem Sicherungshalter

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Produktnummer: Q0S58P25
EAN: 4045454821166
Hersteller: WAGO
Hersteller-Nr.: 2006-1611
Produktinformationen "WAGO 2006-1611 2-Leiter-Sicherungsklemme mit schwenkbarem Sicherungshalter"
2-Leiter-Sicherungsklemme mit schwenkbarem Sicherungshalter für G-Sicherungseinsatz 5 x 20 mm ohne Defektanzeige grau ohne Defekt-Anzeige 0,5 - 6 (10) mm², 800V/ 8kV, 10A, Klemmenbreite 7,5mm grau Artikelklasse: Sicherungs-Reihenklemme Montageart: Hutschiene 35 mm Farbe: grau Bemessungsspannung: 800 V Länge: 96.3 mm Betriebstemperatur 105 bis 105 °C Brennbarkeitsklasse des Isolierstoffs nachUL 94: V0 Breite/Rastermaß: 7.5 mm Höhebei niedrigstbauender Montageart: 59 mm Abschlussplatteerforderlich: Ja Ausführung elektrischerAnschluss 1: Federzuganschluss Ausführung elektrischer Anschluss 2: Federzuganschluss Ausführung desSicherungseinsatzes: G-Sicherung 5x20 mm Ausführung des Sicherungshalters: schwenkbar Art des Anzeigeelemets für die Defektanzeige: ohne Anzahlder Etagen: 1 Anschließbarer Leiterquerschnitt eindrähtig 1 bis 10 qmm AnschließbarerLeiterquerschnitt feindrähtig mit Aderendhülse 1.5 bis 6 qmm Anschließbarer Leiterquerschnitt feindrähtig ohneAderendhülse 0.5 bis 10 qmm Anschließbarer Leiterquerschnittmehrdrähtig 0.5 bis 6 qmm Werkstoff desIsolierkörpers: Thermoplast Anschlussposition: oben Bemessungsstrom In: 10 A


Art: Sicherungsklemmen
Typ: Klemmen

Sicherheit


Installationshinweis gemäß § 13 NAV

Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:

Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.

Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:

Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.