wiha 41286 SB24670 LED Taschenlampe
Versandart: Standard
Die multifunktionale Taschenlampe bringt gleich in dreierlei Hinsicht Licht ins Dunkel.
Mit integriertem Laser, UV und LED-Licht ist sie ein universales Arbeitsgerät.
In der LED-Leuchtfunktion bietet sie zwei Leuchtstufen, durch welche sie sich an die gegebenen Lichtverhältnisse anpassen lässt und dadurch das Sichtfeld verbessert.
Der praktische Halteclip und die magnetische Positionierungsmöglichkeit ermöglichen freie Hände für weitere Tätigkeiten.
Dank des eingebauten Magneten kann die Taschenlampe somit auch an den meisten Schaltschränken positioniert werden.
Zudem ermöglicht der zur L-Form schwenkbare Lampenkopf eine variable Lichtausrichtung auf die jeweilige Anwendung.
Der integrierte Laser erleichtert die Positionsbestimmung und Übertragung von Maßen, z.B. bei Deckenmontagen von Lampen.
Ein zufälliges Aktivieren des Lasers wird durch die Einschaltdauer von 2 Sekunden verhindert.
Art: | Taschenlampen |
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Typ: | Handleuchten |
Sicherheit
Installationshinweis gemäß § 13 NAV
Kann von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Bei elektrischen Geräten mit einem Anschlusswert von 230V und einem Schukostecker, kann ein Fachhandwerksbetrieb mit der Installation beauftragt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Muss von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden:
Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 230V und einem Festanschluss ( ohne Stecker ), müssen von einem Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden.
Muss von einem eingetragenen Fachhandwerksbetrieb installiert/angeschlossen werden und die Zustimmung des zuständigen Netzbetreibers ist notwendig:
Für Elektrische Geräte mit einem Anschlusswert von 400V ist ein Dreiphasenwechselstromanschluss( Kraftstrom, Drehstrom, Baustrom ) notwendig, die Installation darf auschließlich ein eingetragener Fachhandwerksbetrieb vornehmen und vor einer Installation ist die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers einzuholen. Zur Installation von elektrischen Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12KW benötigen Sie die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers und auch hier gilt die Installation ist auschließlich durch einen eingetragenen Fachhandwerksbetrieb vorzunehmen. Entsprechende Fachhandwerksbetriebe finden Sie unter anderem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers.